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  Entzug elterlicher Sorge
 

Schulverweigerung führt zum Entzug des elterlichen Sorgerechts

Schwänzen die Kinder mit Zustimmung ihrer Eltern die Schule, kann denen zu Recht das Sorgerecht entzogen werden. Daheim selbst erteilter "Hausunterricht" ist nicht als Ersatz für die öffentliche Grundschule zu werten, sondern vielmehr als Missbrauch der elterlichen Sorge, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet. Diese Auffassung vertritt der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 41/07).

 

In den zwei in Karlsruhe zu entscheidenden Fällen ging es um Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft. Sie hatten der Schulbehörde mitgeteilt, dass sie künftig ihre jüngeren Kinder zu Hause unterrichten würden. Deren Erziehung und Bildung in einer öffentlichen Grundschule sei mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar. Selbst die Verhängung eines Bußgeldes und die Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens konnten sie von dieser Entscheidung nicht abbringen. Daraufhin entzog das Familiengericht den Eltern per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken. Die dafür notwendige Toleranz mit allen heranwachsenden Staatsbürgern einzuüben und zu praktizieren, sei gerade eine wichtige Aufgabe der Grundschule.

 

Dieser Argumentation schloss sich der Bundesgerichtshof an. Allerdings kritisierten die Bundesrichter das in beiden Fällen zum Pfleger der Kinder bestellte städtische Jugendamt. Durch die Anmeldung der Kinder in einem Dorf in Österreich und durch eine entsprechende Antragstellung bei der österreichischen Partner-Behörde durfte die zwar weiterhin pädagogisch in keiner Weise vorgebildete Mutter nunmehr laut dem dort geltenden Recht ganz legal Hausunterricht erteilen. Damit war das Problem hierzulande zwar vom Tisch - aber den Gefahren für das Kindeswohl in unzureichender Weise begegnet worden.

Datum: 20.12.2007

 
   
 
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